Ausschreibung 2022-2: Digitale Lösungen für Mensch und Gesellschaft: Klimawandel & Gesundheit
Die Wechselwirkungen zwischen Klimawandel und Gesundheit sind unbestritten und treffen vulnerable Zielgruppen wie ältere Personen am stärksten. Gesundheit soll hierbei nicht nur als die Abwesenheit von Krankheit verstanden werden, sondern entsprechend der WHO Definition als ein umfassenderes und positives Konzept, das soziale und persönliche Ressourcen sowie körperliche Fähigkeiten berücksichtigt. Eine große Herausforderung besteht in der Bewältigung des Alltags unter sommerlich heißen Bedingungen, unter denen viele Menschen zunehmend leiden. Wo können innovative Lösungen ansetzen, die sowohl das Wohlbefinden und die Awareness bzw. das Wissensniveau steigern, als auch die Auswirkungen des Klimawandels mildern?
Technologien haben hier eine ermöglichende Funktion (enabler) und können durchaus auch spielerisch eingesetzt werden (serious gaming). Gesucht sind sowohl forschungsgetriebene als auch soziale und organisatorische Innovationen. Die Adressierung der Themenstellungen bedarf der interdisziplinären Zusammenarbeit unter Einbindung der relevanten Nutzer:innengruppen.
Was wird gefördert?
In dieser Ausschreibung können kooperative F&E Projekte in den Förderkategorien Industrielle Forschung und Experimentelle Entwicklung eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden inter- und transdisziplinäre Konsortien bestehend aus Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Sonstigen, unter Einbeziehung von Endanwender:innen. Daseinsvorsorger und Gemeinden sind in den Konsortien besonders in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit (z.B. als Anbieter von Pflege- und Betreuungsdiensten) von Interesse und werden bei entsprechendem Profil im Projekt als Unternehmen gewertet.
Wie hoch ist die Förderung?
Für die Ausschreibung steht ein Budget in der Höhe von 2,77 Mio Euro zur Verfügung. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, Sonstige).
Was sind die Einreichkriterien?
Einreichberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Im Projektkonsortium muss zudem entweder ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens vertreten sein.
Projekte können bis zum 18.04.2023 online über den eCall eingereicht werden.
Nähere Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier.